Die gängigste Variante der Minihäuser kommt auf Rädern. ©

Tiny House bauen oder kaufen – Baugenehmigung und Stellplatz erhalten

Viele Menschen träumen vom Eigenheim mit Naturnähe. Ein Tiny House scheint bei explodierenden Bau- und Immobilienpreisen die Lösung zu sein. Baugenehmigung und Stellplatz erweisen sich aber als Hürde.

Warum ein Tiny House?

Dass die Minihäuser heute eine internationale Bewegung hinter sich stehen haben, ist kaum verwunderlich: Faktoren wie die Pandemie und die Umweltkrise, aber auch die stetig ansteigenden Immobilienpreise und die Inflation bringen Menschen dazu, über ihre Wohnsituation nachzudenken. Gerade in urbanen und wohlhabenden Regionen wird Wohnraum immer knapper, während Miet- und Immobilienpreise jährlich teurer werden. Das Bedürfnis nach schönem und gleichzeitig leistbarem Wohnen steigt. Zeitgleich machen sich viele Menschen darüber Gedanken, wie sie auf Dauer nachhaltig, bescheiden und dennoch mit gewissem Standard leben können. 

‌Das Konzept des Tiny House soll eine mögliche Lösung für viele dieser Bedürfnisse bieten. Der Bau eines Tiny House gestaltet sich in vielen Fällen deutlich günstiger als der Kauf oder Bau eines herkömmlichen Einfamilienhauses. Ein Tiny House auf einem kleinen Grundstück am Land kann insgesamt sogar günstiger sein als eine Garçonnière in vielen Innenstädten. 

‌Das übliche Tiny House ist ein winziges Haus mit nötiger Ausstattung (Dusche, WC, Küche, Heizung, Schlaf- und Wohnraum), das viele an ein Ferienhaus erinnern mag. Der Trend, Tiny Houses, aber auch Wohnwägen oder Container als dauerhaften Hauptwohnsitz zu nutzen, stammt vermutlich aus den USA. Dort fallen die zumeist mobilen Minihäuser nicht unter das Baurecht und können genehmigungsfrei aufgestellt werden. Aber auch in europäischen Ländern wie etwa Schweden ist es schon lange üblich, keine klare Grenze zwischen Ferienhaus und Wohnhaus zu ziehen. 

‌Auch in Deutschland hat sich mittlerweile eine kleine Szene entwickelt. Insgesamt ist es hier noch nicht ganz so einfach, ein Tiny House als ganzjährigen Wohnsitz genehmigt zu bekommen. Dass sich aber auch hier etwas tut, zeigen beispielsweise die sogenannten Tiny-House-Siedlungen. Die als Tiny Houses bekannten Minihäuser stoßen in Deutschland auf wachsendes Interesse. Oftmals wollen die Tiny-House-Interessenten nicht nur kleiner wohnen, sondern gern auch in Gemeinschaft mit anderen Bewohner:innen in einem Tiny-House-Dorf. Bisher allerdings gibt es in Deutschland nur eine Handvoll solcher Dörfer. Die meisten Tiny-House-Siedlungen in Deutschland sind auf ehemaligen Campingplätzen entstanden. Reine Tiny-House-Dörfer existieren bisher nur wenige, aber es gibt in Deutschland zahlreiche Projekte, sodass ihre Zahl mit der Zeit wachsen dürfte. Auch immer mehr Wissenschaftler:innen interessieren sich für diese Wohnform: Geograf:innen, Stadtplaner:innen und Ökonom:innen wollen herausfinden, wie klimafreundlich, platzsparend und nachhaltig sie tatsächlich ist. Daher begleiten sie Projekte zur Errichtung ganzer Minihaussiedlungen.

Arten von Tiny Homes

Es ist ein Vorteil, dass es die winzigen Häuser inzwischen in den unterschiedlichsten Ausführungen gibt. So können Sie das perfekt an Ihre Bedürfnisse angepasste Tiny House erwerben. Generell unterscheidet man zwischen drei grob eingeteilten Gruppen von Tiny Houses, die wiederum mehrere Unterarten besitzen können. Die Gruppen beziehen sich auf die Bauart. Neben dem mobilen Rolling Tiny House gibt es noch das sogenannte Minihaus und das Modulhaus.

Tiny House on Wheels (Rolling Tiny House)

Diese Art von Tiny House ist vermutlich die verbreitetste und war ausschlaggebend für die rasche Popularität dieser Hausart. Übliche Tiny Houses on Wheels sind meist zwischen 7 und 9 m lang und maximal 3,5 t schwer. Wollen Sie ohne Sonderzulassung einen Anhänger transportieren, darf dieser laut Straßenverkehrsordnung nur 2,55 m breit und 4 m hoch sein. Daher sind mobile Tiny Homes oft nicht größer als 15 m2 und bieten trotzdem alles Nötige. Neben einem Wohnbereich mit Küche verfügen die Rolling Tiny Houses auch über einen Sanitärbereich und ein Schlafzimmer. 

‌Diese Art von Tiny House ist für Menschen geeignet, die nicht an einen Standort gebunden sind und sich vorstellen können, öfter den Wohnort zu wechseln. Wollen Sie mit Ihrem Tiny House reisen, ist das Rolling Tiny House ohnehin optimal für Sie. Natürlich können Sie auch für längere Zeit einen passenden Stellplatz mieten und im mobilen Tiny Home dauerhaft leben. Derartige Stellplätze sind jedoch begrenzt und auch langjährige Miet- oder Pachtverträge kommen irgendwann zu einem Ende. Macht es Ihnen also nichts aus, standortungebunden zu leben, könnte dieser Lebensstil durchaus zu Ihnen passen. 

‌Manche Tiny-House-Besitzer:innen nutzen das mobile Tiny Home auch nur saisonal, meist in der wärmeren Jahreshälfte. In den Sommermonaten stehen insgesamt mehr Stellplätze (mit Wohn-/Aufenthaltserlaubnis) zur Verfügung, etwa durch saisonal betriebene Campingplätze. Hier muss aber beachtet werden, dass auch für den Winter ein passender Stell- bzw. Lagerplatz für das Tiny House gefunden wird. Sie können das Haus nicht einfach auf irgendeinem Grundstück (auch nicht auf Ihrem eigenen) abstellen. 

‌Gilt das Tiny House als Fahrzeug, muss es für den Zeitraum, in dem Sie es nicht bewohnen, abgestellt werden. Als Stellplatz kann eine fürs Abstellen von Fahrzeugen ausgewiesene Fläche auf Privatgrund dienen. Untersagt Ihnen Ihre Gemeinde das Parken Ihres Tiny House auf dem eigenen Wohngrundstück, brauchen Sie einen extra Stellplatz auf einer Fläche, die als Stellplatz und Garage ausgewiesen ist. Wie dieser Stellplatz auszusehen hat, steht in den zugehörigen Stellplatzverordnungen der Landesbauordnungen der Bundesländer.

Minihaus (50 m2)

Der Begriff Minihaus wird häufig synonym zu Tiny House verwendet. Geht es aber um die Unterscheidung von Tiny-House-Arten, bezeichnet Minihaus eine bestimmte Ausführung davon. Diese Art von Tiny House wird im deutschsprachigen Raum auch als Mikrohaus, Kleinhaus oder Singlehaus bezeichnet. Das Minihaus bietet eine Wohnfläche von maximal 100 m2 Wohnfläche. In Deutschland sind die Minihäuser im Schnitt um die 50 m2 groß, wobei die Fläche auf einer oder zwei Ebenen verteilt sein kann. 

‌Den verschiedensten Stilrichtungen sind auch bei diesen Modellen keine Grenzen gesetzt. So kann das Tiny House modern oder traditionell, luxuriös oder schlicht gestaltet sein. Minihäuser werden vorzugsweise in Holzbauweise errichtet, aber auch Steinbauten oder Modelle aus Kunststoff oder Stroh sind möglich. Ein Minihaus kann entweder individuell von Architekt:innen geplant oder von einem entsprechenden Anbieter gekauft werden. Die Minihaus-Anbieter stellen verschiedene Modelle in unterschiedlichen Designs und Größen zur Verfügung.

Modulhaus

Auch ein Modulhaus gibt es in diversen Anfertigungen. Eine spezielle Form ist das sogenannte Containerhaus, welches in der Regel aus alten Schiffscontainern gebaut wird. Mittlerweile findet man auf dem Markt einige Bauunternehmen, die Fertigmodule in Containerbauweise anbieten. Die Größe eines Modulhauses kann zwischen 15 bis 100 m2 betragen. Ein Containerhaus ist sehr flexibel und eignet sich besonders dann, wenn der Wohnraum zukünftig erweitert werden sollte, da ein Tiny House durch weitere Containermodule aufgestockt oder angesetzt werden kann.

Stellplatz für ein Tiny House finden

Bevor Sie die Baugenehmigung bzw. Zulassung Ihres Tiny Homes beantragen, müssen Sie sich zunächst um einen Stellplatz bemühen. Einen dauerhaften Stellplatz für ein Tiny House zu erwerben oder zu mieten, ist vielerorts schwierig, aber nicht unmöglich.

Grundstück kaufen

Verfügen Sie über die finanziellen Mittel, können Sie sich natürlich überlegen, einen eigenen Baugrund für Ihr Tiny House zu erwerben. Man könnte meinen, dass es aufgrund des geringen Flächenbedarfs vergleichsweise einfach und günstig ist, einen Baugrund für ein Tiny House zu erwerben. Tatsächlich kann oft aber das Gegenteil der Fall sein. Meist sind Baugründe nicht für kleine Bauten ausgelegt. Das kann sich daher in Relation zu dem kleinen Gebäude sehr teuer und unnötig geräumig gestalten. 

‌Will man ein neues Haus errichten bzw. irgendwo aufstellen, spielt immer auch die Optik eine Rolle. Wie ein Gebäude aussehen darf und welche Farbe Fassade und Dach haben dürfen, schreiben viele Gemeinden im Baugesetzbuch, in der Gestaltungssatzung oder im jeweiligen Landesbauordnungsrecht vor. Ziel dieser teils strengen Richtlinien ist es, ein bestimmtes Stadt- oder Ortsbild zu erhalten. In einer Straße, in der alle Häuser aus rotem Backstein gebaut und mit roten Dachziegeln gedeckt sind, würde ein blaues Haus aus der Reihe tanzen. Da die meisten Tiny Houses eine eher ausgefallene Optik haben, passen Sie oft nicht in ein Ortsbild hinein und sind daher nicht gern gesehen. 

‌Weiters muss der Bebauungsplan der jeweiligen Gegend bzw. des Baugrunds beachtet werden. Der Bebauungsplan regelt dabei konkret, was Sie wo bauen dürfen. Als verbindlicher Bauleitungsplan wird dadurch festgelegt, wo Ihr Traumhaus stehen darf, welche Größe und welche Maße es haben darf und welche sonstigen Flächen freigehalten werden müssen. Zu den Auflagen gehören neben der Art der baulichen Nutzung:
  • das Maß der baulichen Nutzung: Größe des Gebäudes, Wandhöhen, Firsthöhen, die Versiegelungsintensität oder etwa die Anzahl der Stockwerke 
  • eine überschaubare Grundstücksfläche: Baugrenzen, Baulinien und Bebauungstiefe, um den genauen Standort des Gebäudes zu bestimmen 
  • die Bauweise: offene oder geschlossene Bauweise  
  • Wollen Sie ein Tiny House lediglich zeitweise (z.B. zu Erholungszwecken) nutzen, werden Sie vermutlich einfacher etwas finden. In diesem Fall lohnt sich die Überlegung, ein bereits bestehendes Tiny House oder Ferienhaus mit Grundstück zu kaufen. Dann müssen Sie sich über Bebauungsplan und Gestaltungssatzung keine Gedanken machen. 

    ‌Eine weitere Möglichkeit ist es natürlich, Baugrund zu kaufen und das Tiny House von einem/einer Architekt:in gestalten und von Fachkräften bauen zu lassen. So kann das Tiny House individuell an den Baugrund und die Vorgaben vor Ort angepasst werden und die Zulassung des Projekts ist wahrscheinlicher. 

    ‌Zudem finden Sie online Foren und Angebote von Privatanbietern, die Baugründe für Tiny Homes verkaufen. Wie gesagt, ist Baugrund für Tiny Homes aktuell noch sehr begrenzt, aber dennoch nicht unmöglich zu finden. Wollen Sie einen entsprechenden Baugrund erwerben, sollten Sie alle vorhandenen Ressourcen nutzen: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem Landesbauamt. Halten Sie nach Angeboten in Ihrer Region sowie online Ausschau. Vielleicht kennen Sie auch jemanden mit ähnlichem Vorhaben. Oft lassen sich gemeinsame Projekte eher umsetzen als Einzelvorhaben.

    Grundstück pachten oder mieten

    Gerade, wenn Sie ein mobiles Tiny House anstreben, ist der Kauf von Baugrund eher kontraproduktiv. Mobile Tiny Homes haben den Vorteil, nicht standortgebunden zu sein. Wollen Sie umziehen, können Sie theoretisch Ihr ganzes Haus einfach mitnehmen und sich einen neuen Stellplatz suchen. Mieten oder pachten Sie ein Grundstück, statt es zu kaufen, dann haben Sie weniger Verpflichtungen. 

    Baugrund zur Pacht wird z.B. von Grundstückseigentümer:innen angeboten, die Bauland besitzen, dies in absehbarer Zeit nicht selbst bebauen wollen, jedoch an einer Zwischennutzung interessiert sind. Die Zwischennutzung kann durch Gartenbau, aber auch durch die Bebauung mit transportablen Wohneinheiten erfolgen, wobei die Verpachtung zu Wohnzwecken den größeren Gewinn verspricht. Die Pacht eines Grundstücks unterscheidet sich von der Miete durch die sogenannte mögliche „Fruchtziehung“. Der Begriff „Fruchtziehung“ kann wörtlich genommen werden, man darf also z.B. Obst von auf dem Grundstück befindlichen Obstbäumen selbst ernten oder Fische aus dem Teich angeln, kann aber auch im übertragenen Sinn verstanden werden: Pächter:innen dürfen das Grundstück und ggf. mitgepachtete Räumlichkeiten zur Erzielung von Einnahmen nutzen. 

    ‌Grundstücke zur Miete dürfen lediglich für den Aufenthalt (ggf. also zum Wohnen) genutzt werden. Für Standplätze auf Campingplätzen werden daher in der Regel Mietverträge geschlossen, für Parzellen in Siedlungsprojekten können es auch Pachtverträge sein. 

    ‌Was die Erschließungskosten betrifft, so trägt diese in der Regel der Grundstückseigentümer. Vermietet oder verpachtet er sein Grundstück, wird er – um diese Ausgaben wieder reinzuholen – die Kosten auf die Miete oder den Pachtzins umlegen. Denkbar sind aber auch Verträge, mit denen sich Mieter:innen oder Pächter:innen bereit erklären, diese Kosten zu übernehmen, um im Gegenzug eine sehr geringe Miete bzw. Pacht zahlen zu müssen. Solche Vereinbarungen lohnen sich für Bauherr:innen, aber natürlich nur bei sehr langfristigen Verträgen.

    Tiny-House-Siedlungen in Deutschland

    Wie bereits angedeutet, gibt es in Deutschland eine Handvoll Tiny-House-Dörfer. Da es sich um ein relativ junges Phänomen handelt, ist die Entwicklung momentan sehr dynamisch. Es entstehen ständig neue Projekte, wovon nicht jedes fruchtet. Die Zahl der Tiny-House-Siedlungen steigt aber. 

    ‌Die am längsten bestehenden und größten Tiny-House-Projekte sind in Deutschland bisher diese drei:
  • Tiny House Village Mehlmeisel: Das Tiny House Village im oberfränkischen Fichtelgebirge war das erste Tiny-House-Dorf Deutschlands. Gegründet wurde es 2017 von Steffi Beck und Philipp Sanders. Das „Village“ wird seit dem Sommer 2022 mit Grundstücken in Hüttstadl erweitert. Die Tiny-House-Gemeinschaft in Mehlmeisel und Hüttstadl aktualisiert online, ob gerade Stellplätze frei sind. 
  • Tiny-House-Siedlung Albgau: Seit 2019 ist auf dem Campingplatz Albgau in Waldbronn-Neurod in der Nähe von Karlsruhe eine kleine Tiny-House-Siedlung mitten in einem Naturschutzgebiet entstanden. Mittlerweile stehen dort auf einem 1.100 m2 großen Areal zwölf Tiny Houses, in denen die Bewohner:innen auch ihren Erstwohnsitz anmelden können. Auf dem Campingplatz gibt es außerdem noch zahlreiche Mobilheime. Insgesamt haben dort rund 120 Menschen ein mobiles Zuhause gefunden. Die Tiny-House-Siedlung Albgau wird vom Verein Tiny Houses für Karlsruhe e.V. betrieben.  
  • Tiny-House-Siedlung Lilleby: Auch in der Nähe von Hamburg ist bereits ein Tiny-House-Dorf vorhanden. Mitten im Naturpark Lauenburgische Seen in dem kleinen Örtchen Hollenbek stehen dem Initiator Oliver Victor zwischen stillgelegten Bahngleisen 20.000 m2 für das Tiny-House-Dorf Lilleby zur Verfügung. Aktuell sind dort zwei Tiny Houses fertig gebaut und es werden noch Interessent:innen gesucht. Zudem soll es sieben Stellplätze für Tiny Houses geben. 
  • In den letzten Jahren sind weitere kleine und große Projekte entstanden. Diese sollte man immer im Blick behalten, da möglicherweise Stellplätze frei werden können oder Erweiterungsprojekte in näherer Zukunft geplant sind. Momentan sind folgende Projekte aktuell:
  • Schorndorf (Baden-Württemberg): Die Stadt Schorndorf hat drei städtische Grünflächen ausgewählt, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für konventionelle Bebauung eignen. Auf den Flächen sollen als Wohnexperiment Tiny Houses aufgestellt werden. Die Häuser dürfen dort befristet, voraussichtlich für 10 Jahre, stehen. Die Tiny Houses müssen als Erstwohnsitz genutzt werden. Momentan werden keine Anwerber:innen gesucht. Die Stadt Schorndorf strebt jedoch aufgrund des bisherigen Erfolges einen Ausbau an. 
  • Biberach (Baden-Württemberg): Der Landkreis Biberach hat über drei Jahre das Projekt für eine Tiny-House-Siedlung in Burgrieden geplant. Dafür wurden aktiv geeignete Grundstücke gesucht und Eigentümer:innen angefragt. Bei vielen Grundstücken musste zunächst eine Änderung des Bebauungsplans beantragt werden. Aber im Dezember 2022 hat der Gemeinderat das Vorhaben final genehmigt. 
  • Löffingen/Dittishausen (Baden-Württemberg): Im Löffingener Ortsteil Dittishausen entsteht das „Neubaugebiet Wassersack II“. Dort sollen neben Ein- und Mehrfamilienhäusern auch bis zu 21 Tiny Houses als Wohngebäude zur dauerhaften Nutzung zugelassen werden. Die Tiny Houses dürfen auf Rädern oder auch auf Fundamenten stehen. Der Bebauungsplan wurde im Juli 2021 vom Gemeinderat verabschiedet. Voraussetzung ist es, einen Baugrund zu kaufen und ein Tiny Home dauerhaft als Hauptwohnsitz dort aufzustellen.  
  • Mühlacker (Baden-Württemberg): Auf einem ehemaligen Senderareal in Mühlacker, auf dem der 273 m hohe Hauptsendemast als Kulturdenkmal erhalten blieb, soll ein 1,3 ha großes Areal mit Tiny Houses bebaut werden. Das Konzept sieht vor, etwa 60 Häuser von max. drei verschiedenen Herstellern aufzustellen. Die Häuser können gekauft oder gemietet werden, die Grundstücke sind per Erbpacht zu vergeben. Das Areal soll frei von Pkw-Verkehr gehalten werden, Garagen und Carports werden im Zugangsbereich der Siedlung angeordnet.  
  • Albgau bei Karlsruhe (Baden-Württemberg): Seit 2019 betreibt der Verein „Tiny Houses für Karlsruhe” die Tiny-House-Siedlung Albgau auf dem Campingplatz Waldbronn. Die Siedlung bietet Stellflächen für bis zu acht Tiny Houses on Wheels mit Höhen bis zu 4 m und einer Gemeinschaftsfläche. Die Gemeinde duldet die Anmeldung eines Erstwohnsitzes. Um einen Stellplatz zu bekommen, ist die Mitgliedschaft im Tiny-House-Verein erforderlich. 
  • Milmersdorf (Brandenburg): Mit der Änderung des Bebauungsplans des Gewerbegebiets Milmersdorf wird auch die Möglichkeit zur Errichtung von sieben Tiny Houses zu Wohnzwecken geschaffen. Zusammen mit dem Neubau einiger Mehrfamilienhäuser und eines Einzelhandelsmarkt will Milmersdorf mit dem Projekt seine Qualitäten als attraktiver Wohnstandort unterstreichen. Im Laufe des Jahres 2023 sollten die Rahmenbedingungen zur Errichtung der Tiny Houses geschaffen sein. 
  • Klostersee in Lehnin (Brandenburg): Wassergrundstücke direkt am See bietet der Campingplatz nicht nur für Wohnwagen, sondern zukünftig auch für Modulhäuser bis 50 m2. Einige Plätze sind aktuell noch zur Pacht für 10 bis 30 Jahre verfügbar. 
  • Stadtgärtnerei Erding (Bayern): Tiny Houses sollen auf dem Gelände einer alten Stadtgärtnerei in Erding ihren Platz finden. Vorangetrieben hat das Projekt der Tiny-House-Verein Bayern, über den die Grundstücke später auch vergeben werden. Im September 2022 waren noch nicht alle Grundstücke vergeben. Das Bebauungsplanverfahren läuft. Mit dem Baubeginn der Siedlung rechnet man Ende 2023.  
  • Scheuerfeld in Coburg (Bayern): Auf einem verlassenen Bauhofgelände mit einer Fläche von rund 12.000 m2 entstand eine Tiny-House-Siedlung mit Grundstücken, die zur Pacht angeboten werden. Die aktuell verfügbaren 26 Pachtgrundstücke haben Größen von 150 bis 300 m2 und verfügen über Wasser, Abwasser, Strom und Glasfaseranschluss. Für das Gebiet gibt es einen genehmigten Vorhaben- und Erschließungsplan. Damit können Baugenehmigungen innerhalb von 4 Wochen erteilt werden. Gebäude unter 75 m3 umbauten Raum benötigen sogar nur einen Entwässerungsantrag. Ziel des Projekts ist es, moderne und flexible Wohnformen zu ermöglichen und günstigen Wohnraum etwa auch für Student:innen anbieten zu können.  
  • Rennertshofen Hütting (Bayern): Der Landwirt Stefan Huber ermöglichte eine neue Siedlung für Tiny Houses on Wheels. Der Umweltausschuss des Kreistags hat im Oktober 2021 seine Empfehlung für das Projekt ausgesprochen. 20 Stellplätze mit einer Größe von 100 bis 200 m² stehen zur Verfügung und werden mit jährlichen Pachtverträgen vergeben. Sowohl das Dauerwohnen als auch das Angebot von Ferienunterkünften sollen in der Siedlung möglich sein. Der Gemeinderat hat bereits die Größen und Abstände für die Gebäude festgelegt. Das ganze Areal soll sehr natürlich gehalten werden und die Zufahrt mittels Kfz ist nicht möglich. Die Tiny Houses dürfen eine Grundfläche von 55 m² nicht überschreiten. 
  • ecovillage hannover (Niedersachsen): Am Rande Hannovers entsteht ein Wohnquartier mit 500 Wohneinheiten für 900 Menschen. Der erste Spatenstich erfolgte im Mai 2021. Ziel des Projekts ist das nachhaltige Bauen und Leben mit und in einer Gemeinschaft. Verschiedene Gebäude sind geplant. Neben Mehrgeschosswohnungsbauten sollen auch Tiny Houses on Wheels und Modulhäuser aufgestellt werden. Die Grundstücke sind Eigentum der Wohnungsgenossenschaft ecovillage hannover eG. Als Genossenschaftsmitglied kann man sich aktiv in die Entwicklung des Projekts einbringen und sich für einen Tiny-House-Stellplatz bewerben. 
  • Warendorf (Nordrhein-Westfalen): Eine Anlage mit 1.900 m² Fläche in Nähe der Josefkirche bietet aktuell Tiny Homes mit Grundstück zum Verkauf. 
  • Emsdetten (Nordrhein-Westfalen): Die Stadt Emsdetten plant derzeit die Errichtung einer Tiny-House-Siedlung. Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände sollen 9 Tiny Houses Platz finden. Der Bebauungsplan für die Siedlung soll im Lauf des Jahres 2023 rechtskräftig werden, sodass 2024 die ersten Tiny Houses aufgestellt werden können. 
  • Dortmund (Nordrhein-Westfalen): Das Projekt im Osten Dortmunds wird durch die Stadt selbst entwickelt. Die Häuser im Tiny Village Sölde sollen in Baugruppen organisiert gebaut werden. Dabei sind neben Tiny Houses auch Mehrfamilienhäuser geplant. Etwa 54 Wohneinheiten sollen insgesamt geschaffen werden. Für das Gebiet wird aktuell ein Bebauungsplan entwickelt. Weil sich die Baugenehmigungen verzögert haben, hat sich eine der Baufirmen aus dem Projekt zurückgezogen. Nach Angaben der Stadt ist damit zu rechnen, dass frühestens 2025 das erste Tiny House auf der Fläche stehen könnte. Bis dahin seien jedoch noch einige Beschlüsse des Stadtrats nötig. 
  • Jülich (Nordrhein-Westfalen): Eine „Experimentierfläche für Individualisten” will die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Jülich in ihrem neuen Baugebiet „Lindenallee III“ schaffen. Neben Ein- und Zweifamilienhäusern sollen auch bis zu sieben Minihäuser mit bis zu 100 m² Wohnfläche einen Platz erhalten. Die Grundstücke sollen künftig verpachtet werden. Bewerbungen laufen aktuell.
  • Coesfeld (Nordrhein-Westfalen): Eine Siedlung mit circa 32 Mikrohäusern und acht Einfamilienhäusern soll auf einem Grundstück des Bistums in Coesfeld entstehen. Entwickelt wird das Projekt von der VR-Westmünsterland Immobilien GmbH. Im März 2022 fand eine erste Informationsveranstaltung mit Interessierten statt. Im Moment wird daran gearbeitet, die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan zu schaffen. Fest steht, dass ein hoher ökologischer Standard für das Projekt angesetzt werden soll. Es soll ressourcenschonend und nachhaltig gebaut werden. Die Siedlung soll von Verkehr möglichst freigehalten werden.  
  • Birlenbach (Rheinland-Pfalz): In Birlenbach-Fachingen wird geprüft, ob ausreichender Bedarf für die Entwicklung eines Baugebiets ausschließlich für Tiny Houses und Modulhäuser besteht. Grundsätzlich hat sich der Gemeinderat im Oktober 2021 bereits für das Projekt ausgesprochen. Geplant sind Grundstücke von bis zu 400 m², die zum Kauf angeboten werden. Zulässig wären auf dem umfangreich begrünten Gelände eingeschossige Gebäude ohne Räder und mit einer Grundfläche von 40 bis 80 m², die als Dauerwohnsitz genutzt werden sollen. 
  • Erfde-Süd (Schleswig-Holstein): Im neuen Baugebiet Erfde-Süd sollen ab 2023 etwa 160 Baugrundstücke zur Verfügung stehen, von denen etwa 20 Grundstücke für die Bebauung mit Tiny Houses vorgesehen sind. 
  • Baugenehmigung für ein Tiny House erhalten

    Dass es sich trotz Interesse der Bevölkerung so schwierig gestaltet, ein als Hauptwohnsitz geeignetes Tiny House zu kreieren, liegt an den zahlreichen rechtlichen Auflagen. Zunächst muss das Tiny House, egal ob Ferien-, Wochenend- oder Wohnhaus, als „Gebäude“ zulässig sein. Welche Auflagen gelten, hängt aber von der Nutzungsart des Gebäudes ab. 

    ‌Weiters stellt die Suche nach einem Stellplatz eine Hürde dar. Viele Campingplätze vermieten Stellplätze für Ferienhäuser, Wohnwägen und Co. (unter 50 m2), nicht aber für größere Ausführungen. Zumindest sind passende Stellplätze zum Anmieten für ganzjährig bewohnte Minihäuser äußerst begrenzt. 

    ‌Zudem ist es nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in vielen Gegenden (Ferien-/Urlaubsgebieten) gar nicht erlaubt, einen dauerhaften Wohnsitz zu haben. Zu bewohnbaren Gebieten zählen beispielsweise Kerngebiete, Dorfgebiete oder Kleinsiedlungsgebiete. In „Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung“ sind die Auflagen am geringsten und somit ist die Chance einer Genehmigung höher. Allerdings sind solche Gebiete häufig nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet. 

    ‌Wollen Sie im Tiny House dauerhaft leben, muss Ihr Heim:
  • am allgemeinen Strom- und Wassernetz (Versorgungsnetz) angeschlossen sein, 
  • Zugang zum allgemeinen Entsorgungsnetz (Kanalisation und Müllabfuhr) haben,
  • in einer Gegend stehen, die durch ein Verkehrsnetz erschlossen ist.
  • Wollen Sie ein Tiny House nur zeitweise als Wochenend- oder Ferienhaus nutzen, sind die Auflagen weniger streng. Tiny-House-Besitzer:innen können ihr Minihaus in einem „Sondergebiet, das der Erholung gilt“ (BauNVO § 10) aufstellen. Das sind Flächen, die speziell für den Bau von Ferien- und Wochenendhäusern entstanden sind. Meist befinden sich diese Gebiete mitten in der Natur. Der Bau ist oftmals genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche des Hauses 50 m2 nicht überschreitet. Trotzdem gilt: Das Grundstück muss auch in diesem Fall erschlossen sein. 

    ‌Steht Ihr Tiny House beispielsweise auf einem Campingplatz, ist oft ebenfalls keine Baugenehmigung nötig. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
  • Im Bebauungsplan des Campingplatzes muss eine Wohnnutzung eingetragen sein.
  • Das Tiny House darf maximal 50 m2 groß sein. 
  • Die Höhe des Tiny Houses darf höchstens 3,5 m betragen. Manche Campingplätze sind bezüglich der Höhe aber auch toleranter. 
  • Das Baurecht fällt zudem weg, wenn das Tiny House als Wohnwagen genutzt wird – beispielsweise im Urlaub. In diesem Fall ist das Tiny House ein Fahrzeug. Fahrzeuge und Anhänger müssen in Deutschland grundsätzlich zugelassen sein – das heißt, ein Tiny House auf Rädern ebenfalls. 

    ‌Es gibt zwei Möglichkeiten, die Zulassung des Tiny House als Fahrzeug anzumelden:
  • Zulassung als Wohnwagen: Ein Tiny House kann nicht als Anhänger zugelassen werden. Durch den festen Aufbau wird die Betriebserlaubnis für den Anhänger nämlich ungültig. Das bedeutet: Die Fahrzeugklasse ändert sich und das Tiny House auf Rädern braucht eine neue Zulassung plus eine Einzelbetriebserlaubnis. Um das Tiny Haus als Wohnwagen zuzulassen und eine Betriebserlaubnis zu bekommen, eignet sich entweder eine Prüfung beim TÜV oder der DEKRA.  
  • Zulassung als Ladung: Die andere Möglichkeit ist, das Tiny House als ordentliche Ladung zu deklarieren. Dazu reicht eine TÜV-Prüfung ohne zusätzliche Zulassung. Die Ladung darf laut Straßenverkehrsordnung in Kurven oder beim Bremsen nicht verrutschen. Für die Zulassung als Ladung muss das Tiny House vom Anhänger händisch getrennt werden können. Für die Ladungssicherung ist der/die Fahrer:in außerdem selbst verantwortlich. Es empfiehlt sich, Ihre Sicherheitsmaßnahmen genauestens zu dokumentieren (auch mit Fotos), um bei einem möglichen Verkehrsunfall abgesichert zu sein. 
  • Hinweis:
    Tiny Houses unter 50 m2 Grundfläche, die auf einem Campingplatz oder einem „Sondergebiet zu Erholungszwecken“ (nach BauNVO § 10) aufgestellt werden, verlangen oftmals keine behördliche Baugenehmigung.

    Kostenfaktoren und Anlaufstellen

    Dass Tiny Houses günstiger sind als der Kauf oder Bau eines gewöhnlichen Wohnhauses, stimmt nur bedingt. Ein schlüsselfertiges Tiny House on Wheels kann man teilweise für 20.000 € und darunter erhalten. Soll das Haus jedoch die Anforderungen der Landesbauordnung erfüllen, sind häufig zusätzliche Baumaßnahmen notwendig, die den Endpreis deutlich höher ausfallen lassen können. Ein Tiny House mit Grundstück muss dabei nicht unbedingt günstiger ausfallen als ein herkömmliches Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. 

    ‌Neben Ihrer Gemeinde und der lokalen Baubehörde können Sie sich Unterstützung von qualifizierten Baufirmen holen. Dazu suchen Sie in der Leiste nach Branchen im Bereich „Hausbau“ und „Immobilien“. Zudem gibt es Tiny-House-Anbieter, die fertige Häuser oder den Bau von Minihäusern anbieten und Sie bei der Antragsstellung für die Baugenehmigung unterstützen.

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    Tiny House bauen oder kaufen – Bauen & Wohnen

    Was ist ein Tiny House?

    Das Tiny House ist ein winziges Haus mit nötiger Ausstattung (Dusche, WC, Küche, Heizung, Schlaf- und Wohnraum etc.), das viele an ein Ferienhaus erinnern mag. Der Trend, Tiny Houses, aber auch Wohnwägen oder Container als dauerhaften Hauptwohnsitz zu nutzen, stammt vermutlich aus den USA. Dort fallen die zumeist mobilen Minihäuser nicht unter das Baurecht und können genehmigungsfrei aufgestellt werden. Auch in Deutschland wächst das Interesse am Leben im Tiny House. Die Definition vom Tiny House unterscheidet sich hierzulande aber etwas vom US-amerikanischen Vorbild.

    ‌Weiterlesen: Warum ein Tiny House?

    Welche Arten von Tiny House gibt es?

    Tiny Homes gibt es in den verschiedensten Ausführungen. Üblicherweise wird zwischen Tiny House on Wheels, Minihaus und Modulhaus unterschieden. Sie unterscheiden sich in der Größe, Bau- und Nutzungsart. Sie beinhalten aber alle die nötige Wohnausstattung (Küche, Bad, Brandschutz etc.). 

    ‌Weiterlesen: Arten von Tiny Homes

    Wo darf man in Deutschland ein Tiny House aufstellen?

    Bevor Sie die Baugenehmigung bzw. Zulassung Ihres Tiny Homes beantragen, müssen Sie sich zunächst um einen Stellplatz bemühen. Einen dauerhaften Stellplatz für ein Tiny House zu erwerben oder zu mieten, ist vielerorts schwierig, aber nicht unmöglich. Verfügen Sie über die finanziellen Mittel, können Sie sich natürlich überlegen, einen eigenen Baugrund für Ihr Tiny House zu erwerben. Alternativ können Stellplätze für Tiny Homes gepachtet oder gemietet werden. Zudem entstehen immer mehr Tiny-House-Siedlungen, die durch lokale Gemeinden oder Vereine gefördert werden. 

    ‌Weiterlesen: Stellplatz für ein Tiny House finden

    Kann man ein Tiny House als Hauptwohnsitz anmelden?

    Wollen Sie im Tiny House dauerhaft leben, muss Ihr Heim am allgemeinen Strom- und Wassernetz (Versorgungsnetz) angeschlossen sein, Zugang zum allgemeinen Entsorgungsnetz (Kanalisation und Müllabfuhr) haben und in einer Gegend stehen, die durch ein Verkehrsnetz erschlossen ist. Zudem müssen Sie eine Gegend finden, deren Bebauungsplan eine ganzjährige Nutzung als Wohnraum vorsieht. 

    ‌Weiterlesen: Baugenehmigung für ein Tiny House erhalten

    Was kostet ein Tiny House?

    Dass Tiny Houses günstiger sind als der Kauf oder Bau eines gewöhnlichen Wohnhauses, stimmt nur bedingt. Ein schlüsselfertiges Tiny House on Wheels kann man teilweise für 20.000 € und darunter erhalten. Soll das Haus jedoch die Anforderungen der Landesbauordnung erfüllen, sind häufig zusätzliche Baumaßnahmen notwendig, die den Endpreis deutlich höher ausfallen lassen können. 

    ‌Weiterlesen: Kostenfaktoren und Anlaufstellen

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