Ein barrierefreies Badezimmer mit ebenerdig zugänglicher Dusche und Behindertentoilette ©

Barrierefrei bauen und wohnen – warum barrierefreie Architektur so wichtig ist

Jede 8. Person in Deutschland wird als behindert eingestuft, dennoch ist barrierefreier Wohnraum selten. Gemeinsam mit Profis können Sie Ihr Zuhause barrierefrei gestalten und Fördergelder beantragen.

Relevanz barrierefreier Architektur

Barrierefreiheit ist leider auch in Deutschland und anderen wohlhabenden Ländern in Europa nichts Selbstverständliches. Die Infrastruktur, die für körperlich und geistig gesunde Menschen völlig in Ordnung scheint und täglich bedenkenlos genutzt werden kann, stellt für behinderte Menschen ein allgegenwärtiges Hindernis dar. Sie schränkt ihre Bewegungsfähigkeit und damit ihren Handlungsraum ein. Das wiederum verstärkt die Exklusion dieser marginalisierten Gruppe – privat und in der Gesellschaft. 

‌Dabei heißt „marginalisiert“ übrigens keineswegs, dass es sich bei behinderten Menschen um eine quantitativ kleine Gruppe handelt. Laut Erhebungen des statistischen Bundesamtes, die jährlich mit einer Pressemitteilung aktualisiert werden, lebten Ende 2021 rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung (= Behinderungsgrad von mindestens 50 %) in Deutschland. Dies macht fast 10 % der Gesamtbevölkerung in der Bundesrepublik aus. Werden Menschen mit leichten Behinderungen dazugerechnet, steigt die Anzahl an behinderten Menschen auf über 10 Millionen. Darum ist barrierefreies Bauen und Wohnen für eine große Bevölkerungsgruppe von fundamentaler Bedeutung und sollte in einem demokratischen Sozialstaat alle Menschen etwas angehen. 

‌Man muss auch bedenken, dass Behinderungen nicht nur angeboren sind. Angeborene Behinderungen sind von erworbenen abzugrenzen. Erworbene Behinderungen können beispielsweise durch Unfälle, Krankheit oder Alter entstehen und können, aber müssen nicht ein Leben lang bleiben. Zudem gibt es nicht nur körperliche und geistige Behinderungen, sondern auch Sinnesbehinderungen. Manche psychischen Krankheiten können sich auch körperlich bemerkbar machen – und umgekehrt. 

‌Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (§ 2 Abs. 1) definiert:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
Um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden und einen entsprechenden Ausweis zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. Dabei sei erwähnt, dass nicht jede behinderte Person einen Behindertenausweis besitzt, was die Beeinträchtigung für die Betroffenen nicht weniger zu einer Tatsache macht. 

‌Klar ist jedenfalls, dass viele Menschen im Laufe ihres Lebens von einer Behinderung betroffen sind. Für jeden Menschen besteht ein gewisses Risiko, irgendwann zumindest zeitweise von einer Beeinträchtigung betroffen zu sein. Barrierefreiheit ist also tatsächlich etwas, wovon die gesamte Gesellschaft profitiert.

Lebenslagen behinderter Menschen in Deutschland

Im Rahmen des Mikrozensus wurden 2019 Statistiken zur Lebenslage behinderter Menschen in Deutschland veröffentlicht. Im Durchschnitt ist jede 8. Person in deutschen Privathaushalten behindert.
Hinweis:
Der Begriff Mikrozensus bedeutet eine kleine Bevölkerungszählung. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Es werden mit rund 810.000 Personen und in etwa 370.000 Haushalten rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen stichprobenartig befragt. Seit dem Mikrozensusgesetz 2017 werden Fragen zu behinderten Menschen jährlich und nur in privaten Haushalten (nicht etwa in sozialen Einrichtungen) erhoben. Ziel der Statistik ist es, Basisdaten und Beurteilungsgrundlagen für sozialpolitische Planungen und Maßnahmen und die Gewährung von Leistungen zugunsten des betroffenen Personenkreises zu liefern.
Die Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen zeigt hierbei beispielsweise, dass Haushalte mit behinderten Menschen tendenziell häufiger in niedrigen Einkommensgruppen vertreten sind als Haushalte nicht behinderter Menschen. Dieser Effekt zeigt sich zudem verstärkt bei mehrfach marginalisierten Gruppen („Intersektionalität“). So verdienen etwa 42 % der behinderten Frauen weniger als 700 Euro im Monat, wohingegen es bei behinderten Männern 28 % sind. 

‌Kinder mit Behinderung erfahren häufiger Benachteiligung im Bildungsweg als nicht betroffene. Oft werden physisch/psychisch beeinträchtigte Kinder und Sinnesbehinderte auf Sonderschulen geschickt, obwohl ihre Behinderung nicht ihre kognitiven Fähigkeiten betrifft. Schätzungsweise werden in Deutschland nur 10 % der schulpflichtigen Kinder mit Behinderung auf einer Regelschule unterrichtet. Manchmal werden behinderten Menschen Schulen oder Ausbildungswege aufgrund ihres Behindertengrades verwehrt. Insbesondere als schwerbehindert eingestufte Menschen sind davon betroffen. 

‌Im Bereich Wohnen haben es zudem behinderte Menschen aufgrund von Barrieren schwerer, unabhängig zu leben. Trotz der Bemühungen steht barrierefreier Wohnraum bis heute nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Einige Behinderte haben keine Wahl als beispielsweise in eine soziale Einrichtung zu ziehen, da barrierefreier Wohnraum im privaten Sektor nicht ausreichend verfügbar ist. Dabei ist barrierefreies Wohnen für in ihrer Mobilität behinderte Menschen eine wichtige Voraussetzung für eine vollwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Definition von Barrierefreiheit und Gesetzesrundlage

Was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit? 

‌Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert die Barrierefreiheit im § 4 so:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Da sich Behinderungen sehr vielfältig äußern, kommt es immer auf die konkrete Person und ihre Umstände an, was als barrierefrei gilt und welche Elemente für die Person eine Barriere darstellen. 

‌Der Begriff „barrierefrei“ ist von „barrierearm“ abzugrenzen. Prinzipiell ist es umstritten, ob eine Infrastruktur vollständig barrierefrei sein kann. Dennoch wird zwischen barrierefreier und barrierearmer Architektur unterschieden. Die Barrierefreiheit ist im Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz genau definiert, wohingegen es für „barrierearm“ keine gesetzliche Definition gibt. Ein Gebäude gilt etwa als barrierearm, wenn einige, aber nicht alle Voraussetzungen für die Barrierefreiheit erfüllt sind. Oft kann „barrierearm“ mit einem konkreteren Ausdruck wie etwa „schwellenfrei/-arm“ umschrieben werden. 

‌Synonym zu „barrierefrei“ wird umgangssprachlich auch manchmal noch der Begriff „behindertengerecht“ verwendet. Dieser Begriff ist veraltet und ebenfalls nicht gesetzlich definiert. Er beschreibt aber das, was heute mit Barrierefreiheit gemeint ist. Der Ausdruck „behindertengerecht“ ist deshalb nicht passend, da nicht ausschließlich behinderte Menschen von Barrieren im Alltag betroffen sind. Auch Schwangere, Menschen mit Kinderwagen oder akut erkrankte/verletzte Personen brauchen eine barrierefreie Umgebung.

Gesetzesgrundlage

Wie kann man Barrierefreiheit im Bereich Wohnen erreichen? 

‌Die für viele so selbstverständlich zugängliche Infrastruktur im täglichen Leben stellt für behinderte Menschen wortwörtlich eine Barriere dar. Menschen mit Gehbehinderung brauchen beispielsweise eine Rampe oder einen Aufzug, um ein Gebäude oder den nächsten Stock erreichen zu können. Nichtbehinderte können hingegen ohne Bedenken die Treppe nutzen. 

‌Wollen körperlich beeinträchtigte Menschen selbstständig das Badezimmer nutzen, muss dieses barrierefrei sein. Das kann bedeuten, dass Türen und Dusche geräumig genug für Rollstuhlfahrer sind und es keine zu überwindenden Stufen oder Erhebungen gibt. Barrierefreie Badewannen besitzen zudem oft eine Türöffnung. 

‌Barrierearme Elemente in die eigenen vier Wände zu integrieren, lohnt sich übrigens immer. Körperliche Einschränkungen im Alter, bei Krankheit oder nach Unfällen sind auch bei nicht behinderten Menschen keine Seltenheit. 

‌Das Thema Barrierefreiheit ist in Deutschland in den Landesbauordnungen der Bundesländer vertreten. Eine Wohnung wird als barrierefrei bezeichnet, wenn folgende Standards eingehalten werden:
  • Der Zugang zur Wohnung ist barrierefrei gestaltet. 
  • Innerhalb der Wohnung oder zum Balkon/zur Terrasse sind keine Stufen und Schwellen zu überwinden. 
  • Die Türen im Sanitärbereich haben eine ausreichende Breite. 
  • Im Sanitärbereich herrschen ausreichende Bewegungsflächen vor.  
  • Eine bodengleiche Dusche steht zur Verfügung. 
  • Laut dem Vizepräsidenten der Bundesarchitektenkammer sind jedoch nur etwa 2 % aller Wohnungen und Häuser in Deutschland „annähernd barrierefrei“.

    Barrierefrei bauen und wohnen

    Nicht erst im hohen Alter sollten Sie sich mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigen. Stellen Sie sich einmal die Frage, ob Sie in Ihrem Zuhause noch alles erreichen und nutzen könnten, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt wären (z.B. durch Verletzung oder eine Schwangerschaft). Alles erreichen und nutzen zu können bedeutet Lebensqualität. 

    ‌Viele Menschen verbinden eingeschränkte Mobilität ausschließlich mit dem Alter. Doch es gibt viele Gründe, sich schon früher damit auseinandersetzen zu müssen. Ein Kind mit Einschränkungen, ein erkrankter Partner oder ein Elternteil, der einzieht: Die Frage der Barrierefreiheit kann sich schneller stellen, als man vielleicht annimmt. 

    ‌Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten es gibt, damit Sie barrierefrei wohnen können. Die meisten Menschen wollen im eigenen Zuhause altern, weswegen es sich lohnt, schon frühzeitig Barrieren im Eigenheim zu verringern. Vor allem bei älteren Häusern ist der Zugang für Menschen mit Behinderungen schwierig. Oft besteht die Möglichkeit, barrierefreie bzw. barrierearme Elemente nachträglich einbauen zu lassen.

    Wohnung barrierefrei gestalten

    Meist denkt man bei Barrieren als allererstes an Treppen und Badezimmer. Dabei betrifft das Thema nahezu alle Bereiche: Sind die Küchenschränke auch von einem Rollstuhl aus erreichbar? Kommen Sie gut an die Steckdosen, auch wenn Sie sich schlecht bücken können? Ist der Weg auf den Balkon stufenlos? Auch wenn Wohnungen und Häuser so unterschiedlich wie die Menschen sind, gibt es typische Problembereiche, die Barrieren für Menschen mit Bewegungseinschränkungen darstellen. 

    ‌Von Barrieren können folgende Bereiche betroffen sein:
  • Eingangsbereich: Schon der Zugang zur Wohnung oder zum Haus ist oft schwierig. Wichtig ist, dass der Eingang stufen- und schwellenlos ist und genügend Platz bietet. Rampen erleichtern den Zugang für Menschen im Rollstuhl und Familien mit Kinderwagen. Rampen sollten zudem eine möglichst geringe Steigung haben. Nicht alle Menschen im Rollstuhl besitzen die nötige Kraft, um eine steile Rampe hinauf- oder hinunterzufahren, und riskieren dabei abzurutschen.  
  • Türen: Nicht nur Breite und Schwellenabbau ist für eine barrierefreie Türe wichtig. Auch der Öffnungsmechanismus kann eine Barriere darstellen. Die Tür sollte in beide Richtungen geöffnet werden können oder eine Schiebetür sein. Zudem muss der Türdrücker für die Bewohner:innen gut erreichbar und problemlos zu bedienen sein. Statt herkömmlichen Hausschlüsseln könnten außerdem elektrische Installationen wie Schlüsselkartensysteme sinnvoll sein. 
  • Treppen und Stufen: Kleine Stufen und Schwellen sollten abgebaut oder mithilfe von Rampen überwindbar gemacht werden. Am besten ist es natürlich, wenn ein mehrstöckiges Haus einen Fahrstuhl besitzt. In Einfamilienhäusern und Wohnungen ist es zudem möglich, mit einer Umbaumaßnahme einen Treppenlift anzubringen. Zumindest sollten aber Handläufe ohne Unterbrechungen und rutschfeste Stufen vorhanden sein. 
  • Badezimmer: Im Badezimmer muss man zunächst die Dusche barrierefrei gestalten. Ein barrierefreies Bad ist immer mit ebenerdigem Zugang zur Dusche. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten, das Bad barrierefrei zu gestalten. Höhenverstellbare Toiletten und Waschbecken machen das Bad für alle benutzbar. Wichtig ist auch, dass es genügend Platz um WC, Dusche und Waschbecken gibt.  
  • Raumaufteilung: Ungünstige Raumaufteilung und verwinkelte Zimmer schränken die Bewegungsfreiheit ein und stellen für manche Menschen Barrieren dar. Barrierefreie Zimmer und Häuser sind möglichst offen und weitläufig eingerichtet. Die Maße für barrierefreie Räume sind übrigens durch das DIN geregelt. 
  • Funktionen steuern: Das Smarthome kann eine große Erleichterung für Menschen mit Behinderung sein. Mit Assistenzsystemen lassen sich viele Funktionen in Ihrem Zuhause steuern. Ob Heizung, Dusche, Beleuchtung oder Türsprechanlage – alle Funktionen lassen sich mit dem entsprechenden System per App steuern. Wichtig sind auch Notrufsysteme, mit denen Sie von überall aus Alarm geben können.  
  • Wege und Stellplätze: Der Weg zwischen Hauseingang und Garage oder Stellplatz sowie zu den Mülltonnen sollte ohne Stufen erreichbar sein. Außerdem muss es Platz für Gehhilfen und Rollstühle geben. 
  • Balkon/Terrasse: Auch bei Balkon- und Terrassenaustritt darf der schwellenfreie Zugang nicht vergessen werden.  
  • Finanzierung barrierefreier Bauprojekte

    Die barrierefreie und altengerechte Wohnraumsanierung soll die Bewohner:innen von Eigenheimen und von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern anregen, ihr Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten. Das Entfernen von Barrieren ist für die Nutzungssicherheit ein wichtiger Faktor, hebt den Wohnkomfort im Alter und beugt Unfällen vor. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man sich als Einzelperson oder Unternehmen finanzielle Unterstützung für soziale und barrierefreie Projekte einholen kann. 

    ‌Bevor Sie entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen, müssen Sie sich von Profis beraten lassen und gemeinsam mit ihnen ein konkretes Projekt ausarbeiten. Da jede Immobilie und Lebenssituation einzigartig sind, müssen die Maßnahmen individuell geplant werden. Die erste Anlaufstelle kann ein Handwerksunternehmen sein, das mit Ihnen einen Bauplan ausarbeitet. Welche Branchen dafür infrage kommen, ist nicht immer so leicht zu beantworten.
  • Bad: Sanitär- und Elektroinstallateur:innen, Klempner:innen 
  • Hauseingangsbereich: Schreiner:innen, Elektriker:innen, Gärtner:innen  
  • Küche: Schreiner:innen, Elektriker:innen, Klempner:innen 
  • weitere Innenbereiche: Maurer:innen, Trockenbauer:innen, Innenausstatter:innen  
  • Natürlich müssen Sie nicht gleich mehrere Betriebe auf einmal kontaktieren. Finden Sie die Handwerker:innen Ihres Vertrauens und lassen Sie sich gegebenenfalls von ihnen weiterempfehlen. Bei der Handwerkersuche ist es wichtiger, dass Dienstanbieter im Bereich Barrierefreiheit ausreichend geschult sind.
    Hinweis:
    Es gibt spezialisierte Fachbetriebe, die über entsprechende Zertifikate oder sonstige Referenzen verfügen. Diese Unternehmen erfüllen beispielsweise folgende Kriterien:
  • Die Mitarbeiter:innen sind im barrierefreien Bauen professionell geschult. 
  • Die Handwerkerleistungen beinhalten auch eine Beratung und die Erstellung eines Angebotes/Kostenvoranschlages. Dies ist kostenfrei oder wird erst bei einer Auftragserteilung verrechnet. 
  • Die Ausführung und Gewährleistung erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B. 
  • Um eine entsprechende Baufirma zu finden, können Sie im Suchportal beispielsweise Begriffe wie „barrierefrei“, „seniorengerecht“ etc. eingeben. Alternativ suchen Sie nach einer der oben genannten Branchen und erkundigen sich bei einem Betrieb in Ihrer Nähe, ob dieser möglicherweise barrierefreie Projekte umsetzt oder Sie zur nächsten Anlaufstelle weiterleiten kann.

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    Förderung über die KfW

    Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet Fördergelder für Privatpersonen, Unternehmen sowie für öffentliche Einrichtungen. Da sie eine große Bandbreite an Vorhaben unterstützt, ist sie für viele Bauherr:innen die erste und wohl bekannteste Anlaufstelle. Über die bundeseigene Förderbank werden Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen vergeben. 

    ‌Von der KfW gibt es 2 Programme:
  • Mit dem Kredit „Altersgerecht umbauen“ werden Baumaßnahmen gefördert, die sich für die Reduzierung von Barrieren in Ihrem Wohnraum eignen. Bis zu 50.000 Euro gibt es als zinsgünstiges Darlehen. 
  • Außerdem gibt es den Zuschuss „Barrierereduzierung“. Bis zu 6.250 Euro erhalten Sie von der KfW für Maßnahmen, die Barrieren in Ihrem Zuhause beseitigen. 
  • Hinweis:
    Seit 2019 unterstützt die KfW ausdrücklich den Einbau von Smarthome-Systemen.
    Während einige Länder und Gemeinden ihre Förderungen zum barrierefreien Umbau weiterhin ausbauen, wurden manche Programme anderorts bereits wieder eingestellt. Dies ist nicht zuletzt auf die jeweilige Haushaltslage zurückzuführen. Bauherr:innen sollten daher auf der Suche nach einer geeigneten Förderung immer auf die Aktualität des jeweiligen Programms achten. 

    ‌Oft handelt es sich bei den Darlehen und Zuschüssen außerdem um einkommensabhängige Förderungen, die nur bis zu einem bestimmten Verdienst infrage kommen. Die Website baufoerderer.de bietet eine Fördermittelsuche, mit der Sie die passenden Produkte an ihrem Wohnort finden können. Ob eine Förderung gewährt wird, muss im Einzelfall geklärt werden, da jede Situation verschieden ist. 

    ‌Damit Sie von der Förderung profitieren können, müssen Standards erfüllt sein. Die Anforderungen der KfW sind oft an DIN-Normen geknüpft und sehr detailliert. Außerdem müssen Fachleute den barrierefreien Umbau durchführen. Das empfiehlt sich ohnehin zu Ihrer eigenen Sicherheit. Nicht gefördert werden dagegen Eigenleistungen.
    Achtung:
    Da barrierefreies Bauen oft kompliziert und umfangreich ist, sollten Sie sich von Fachbetrieben beraten lassen. Damit wird nicht nur die Funktionstüchtigkeit, sondern auch mehr Sicherheit gewährleistet.

    Förderung durch Pflegekassen

    Pflegebedürftige Menschen mit entsprechender Pflegestufe können einen Zuschuss für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ bei der Pflegekasse beantragen. Die Maximalhöhe beträgt momentan 4.000 Euro. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglich bzw. diese erleichtert wird oder dass durch die Maßnahme eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen gewährleistet wird. 

    ‌Die Beantragung erfolgt in der Regel mit einem Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahmen vor Beginn der Umbauarbeiten direkt bei der Pflegekasse. Gefördert werden nur Maßnahmen, die der Wohnraumanpassung dienen. Energetische Sanierungen, Brandschutzmaßnahmen sowie Schönheitsreparaturen werden nicht unterstützt. Nachzulesen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen im § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch im 11. Buch) zur sozialen Pflegeversicherung. 

    ‌Folgende bauliche Veränderungen zählen unter anderem zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: 

    ‌Maßnahmen außerhalb der Wohnung:
  • Einbau eines Personenaufzugs im Haus 
  • Anpassung von bestehenden Aufzugsanlagen 
  • Schaffung eines ebenerdigen Zugangs 
  • Treppenumbauten und Errichtung von Rampen und Treppenliften 
  • Türvergrößerungen
  • Maßnahmen innerhalb der Wohnung:
  • Einbau eines Treppenlifts in der Wohnung 
  • Versetzen von Schaltern, Steckdosen und Heizungsventilen in Greifhöhe 
  • Abbau von Türschwellen und Türrahmenvergrößerung 
  • Einrichtung eines Hausnotrufes 
  • Maßnahmen in der Küche:
  • Einbau von mit Rollstuhl unterfahrbaren Küchenmöbeln 
  • Einbau motorisch absenkbarer Küchenoberschränke 
  • Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge 
  • Maßnahmen im Bad:
  • Einbau einer Badewanneneinstiegshilfe 
  • Einbau einer Badewannentür oder Sitzbadewanne 
  • Einrichtung eines barrierefreien Duschplatzes 
  • Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens und WCs 
  • Maßnahmen im Schlafzimmer:
  • barrierefreier Bettzugang 
  • Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge 
  • Einbau von aus dem Bett heraus erreichbaren Steckdosen und Schaltern 
  • Förderung durch die Gemeinde

    Die soziale Wohnraumförderung ist durch das „Gesetz über die soziale Wohnraumförderung“ (WoFG) bundesweit geregelt. Über die Vergabe finanzieller Unterstützungsgelder entscheiden jedoch die einzelnen Bundesländer. 

    ‌Möglichkeiten der Bundesländer im Überblick:
  • Bayern: Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unterstützt Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die der Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen dienen. Beantragt werden die Fördermittel bei der jeweiligen Bezirksregierung der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg. 
  • Baden-Württemberg: Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) bietet im Bereich Barrierefreiheit eine Zusatzfinanzierung. Hierbei werden Familien unterstützt, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und anschließend barrierefrei umgestalten. Zudem können schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen besondere Förderangebote nutzen.  
  • Berlin: Zusätzlich zu den Fördermitteln KfW 159 zinsvergünstigt die Investitionsbank Berlin (IBB) den gestellten Kredit um bis zu 0,6 % p.a. Zudem bietet die IBB Fördermöglichkeiten im Rahmen der „Umsetzung barrierefreier Wohnkonzepte“. 
  • Brandenburg: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellt verschiedene Fördermittel zur Verfügung, um Wohnraum generationenübergreifend behindertengerecht zu gestalten. Vermieter:innen, Mieter:innen sowie Wohneigentümer:innen können die Zuschüsse in Höhe von maximal 12.000 Euro direkt bei der Bank beantragen. 
  • Bremen: Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) bietet ebenfalls eine Modernisierungsförderung. Unterstützt werden Umbaumaßnahmen mit einem zinsverbilligten Förderdarlehen in Höhe von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. 
  • Hamburg: Mit maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) alle baulichen und technischen Maßnahmen, die Wohnraum in der Hansestadt barrierefrei gestalten. 
  • Hessen: Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gewährt Zuschüsse, damit Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei umgestaltet werden können. Die Fördermittel umfassen bis zu 12.500 Euro und sind ausschließlich an Eigentümer:innen gerichtet, die den Wohnraum selbst nutzen. 
  • Mecklenburg-Vorpommern: Um Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, bietet das Landesförderinstitut M-V einen finanziellen Zuschuss. Nachrüstungen von Personenaufzügen und weitere Modernisierungsmaßnahmen werden hierbei gefördert. 
  • Niedersachsen: Auch die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) unterstützt Privatpersonen bei der altersgerechten Modernisierung von Wohneigentum. Auch für Menschen mit Behinderung bietet das Kreditinstitut Fördermittel an. 
  • Nordrhein-Westfalen: Zur Modernisierung von Wohneigentum bietet die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen an. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, die den Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Aufzugs realisieren möchten. Formulare, Merkblätter und Services stellt die NRW.BANK auf ihrer Website bereit. 
  • Rheinland-Pfalz: Soziale Wohnraumförderungen deckt auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit ihren Fördermitteln ab. Die finanziellen Mittel richten sich dabei an selbst genutzten Wohnraum sowie Mietwohnungen und Wohngruppen. 
  • Saarland: Die Saarländische Investitionskreditbank bietet einen langfristigen Kredit zu günstigen Konditionen, wenn Wohnraum barrierefrei gemäß DIN 18040-2 gestaltet wird. Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Umbaukosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. 
  • Sachsen: Neben den KfW-Fördermitteln bietet die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein spezielles Förderprogramm zum Mehrgenerationenwohnen an. 
  • Sachsen-Anhalt: Das IB-KfW-Darlehen für altersgerechte, soziale Wohnraummodernisierung ermöglicht dank Landesmitteln des Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt die Gestaltung barrierefreien Wohnraums. 
  • Schleswig-Holstein: Speziell für „kleine Vermieter:innen“ bietet das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein ein neues Förderprogramm an. 2 Millionen Euro aus dem Wohnraumförderungsprogramm werden dabei genützt, um barrierereduzierte Modernisierungsmaßnahmen zu realisieren. 
  • Thüringen: Modernisierungsmaßnahmen an eigengenutzten Eigenheimen sowie Mietwohnungen fördert die Thüringer Aufbaubank. Die Modernisierungsdarlehen richten sich unter anderem an die Barrierereduzierung und orientiert sich dabei unter anderem am Haushaltsbruttoeinkommen. 
  • Barrierefrei bauen und wohnen – Bauen & Wohnen

    Was bedeutet Barrierefreiheit?

    Auch wenn es für Barrierefreiheit keine allgemein gültige Definition gibt, ist die Barrierefreiheit im Bereich Bauen und Wohnen durch Gesetze und DIN-Normen geregelt. Eine Wohnung, die keine vollständige Barrierefreiheit zulässt, kann zumindest als „barrierearm“ bezeichnet werden. Dieser Begriff ist durch kein Gesetz geregelt, beschreibt aber umgangssprachlich die Annäherung an die (gesetzliche) Barrierefreiheit. Im Vordergrund steht immer, dass die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person erfüllt werden. 

    ‌Weiterlesen: Definition von Barrierefreiheit und Gesetzesgrundlage

    Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

    Mehr als 10 Millionen Menschen gelten in Deutschland als behindert. Theoretisch besteht für jeden Menschen das Risiko, irgendwann im Leben zumindest zeitweise körperlich oder in sonstiger Weise beeinträchtigt zu sein. Behinderungen und Einschränkungen in der Mobilität werden nicht nur angeboren, sondern können etwa durch Krankheit, Unfall oder auch Schwangerschaft verursacht werden. Barrierefreiheit ist für viele unterschiedliche Menschen notwendig und sollte in einem demokratischen Sozialstaat allen etwas angehen. 

    ‌Weiterlesen: Relevanz barrierefreier Architektur

    Wann ist ein Bad barrierefrei?

    Damit ein Bad als vollständig barrierefrei gilt, muss es gewisse DIN-Normen erfüllen. Grob zusammengefasst betrifft dies folgende Bereiche: genug Bewegungsfläche, große Türen, weitläufige Raumaufteilung, ebenerdige Dusche oder Sitzbadewanne, Halterungen an Wänden, passende Höhe beim Waschtisch und rutschfester Boden. 

    ‌Weiterlesen: Barrierefrei bauen und wohnen

    Wie kann man ein Zuhause barrierefrei gestalten?

    Viele Barrieren in der eigenen Wohnung lassen sich reduzieren. Wie genau die Maßnahmen dafür aussehen, kann ganz individuell sein. Ziel der Barrierefreiheit ist es immer, der betroffenen Person ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Beispielsweise können Rampen im Eingangsbereich, Treppenaufzüge, ebenerdige Duschen, rutschfeste Böden und Smart-Installationen zur Barrierefreiheit beitragen. 

    ‌Weiterlesen: Barrierefrei bauen und wohnen

    Werden barrierefreie Bauprojekte finanziell gefördert?

    Für barrierefreie Bauprojekte stehen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen verschiedene Möglichkeiten offen, um Fördergelder zu beantragen. Der häufigste Weg führt über die KfW-Bank. Aber auch Pflegekassen fördern viele bauliche Maßnahmen im privaten Haushalt. Zudem gibt es verschiedene Angebote auf Ebene der Bundesländer. 

    ‌Weiterlesen: Finanzierung barrierefreier Bauprojekte

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